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USK: Interview mit Felix Falk und Jürgen Hilse

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Autor: Jakob Nützler

Kategorie: Interviews
Umfang: 2 Seiten

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NintendoDS Artikel vom 11.01.2011



Teil 1: Allgemeines, 3DS, FSK und PEGI
Teil 2: Download-Spiele, Gewalt, Öffentlichkeit


Immer wieder wird der Verband für einen Zensurapparat gehalten oder gar mit seinem für Filme zuständigen Gegenstück verwechselt. Doch wie sieht es tatsächlich mit der Arbeit bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK, aus? Wir haben uns mit Felix Falk und Jürgen Hilse über das Prüfverfahren, Freigabeunterschiede in anderen Regionen und den 3DS unterhalten.

PlanetDS.de: Hallo! Schön, dass Ihr uns Videospielern Rede und Antwort steht. Für alle, die nur vage wissen, wer Ihr seid und was die USK Deutschland tatsächlich macht - könnt Ihr euren Aufgabenbereich ganz kurz umreißen und Euch unseren Lesern vorstellen?

Felix Falk, Geschäftsführer USK: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von Computerspielen. Die USK gewährleistet als Freiwillige Selbstkontrolle der Computerspiele-Industrie die Organisation der Prüfungen, die jeweiligen Altersentscheidungen fällen jedoch vom Beirat der USK ernannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK. Die USK hat seit Gründung der USK im Jahr 1994 rund 30.000 Verfahren durchgeführt. Weiterhin ist die USK beispielsweise Jugendschutzpartner der gamescom.

PlanetDS.de: Wie viele Videospiel-Tester arbeiten insgesamt bei der USK und was haben eure Mitarbeiter für Profile? Videospieler? Informatiker? Oder völlig andere Menschen?

Felix Falk: Es gibt zwei feste Mitarbeiter im Testbereich sowie weitere SichterInnen. Momentan sind es vier, wir suchen aber derzeit weitere.

Alle sind Studenten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen, von Politik bis hin zu Medizin. Die Voraussetzungen für Sichter sind sehr hoch. Man muss natürlich hervorragende Kenntnisse auf allen Plattformen und in allen Genres haben, mindestens 18 Jahre alt sein und in Berlin leben, weil die unveröffentlichten Titel und die verwendete Hardware hochbrisantes Material darstellen und zu keinem Zeitpunkt die Räume der USK verlassen dürfen. Es handelt sich nicht um eine Vollzeitstelle, sondern ist nur auf ehrenamtlicher Basis mit Auszahlung einer Aufwandspauschale möglich. Die Tätigkeit ist aber also besonders gut als Nebenjob für Studenten geeignet. Wenn man sich bewerben will, muss man auch über sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse verfügen, loyal und verschwiegen sein und sich eine Präsentationen vor einem Prüfgremium zutrauen. Dass USK-Sichter keinesfalls für die Hard- und Softwareindustrie tätig sein dürfen, versteht sich von selbst. Wer das alles erfüllt, kann sich bei Marek Brunner (brunner@usk.de) gern bewerben.

PlanetDS.de: Ist es für die Entwickler möglich, ein Spiel aufgrund strenger Altersfreigaben noch zum fertigen Release abzuändern? Wenn ja, muss das Produkt dann nochmals von der USK getestet werden?

Felix Falk: Was der Entwickler mit seinem Spiel macht, bleibt immer ihm selbst überlassen. Wichtig ist, dass das finale Spiel ein USK-Kennzeichen hat. Wenn sich also ein bereits geprüftes Spiel noch einmal wesentlich ändert und der Entwickler diese Fassung mit einem USK-Siegel auf dem deutschen Markt veröffentlichen will, dann muss es noch einmal eingereicht werden.

Über den Nintendo 3DS




PlanetDS.de: Bereits Mitte November habt Ihr die ersten Nintendo 3DS-Titel geprüft, die Simulationen "Die Sims 3" und "Gardens" von EA - richtig? Wie lief das ab? Schließlich erscheint der 3DS erst in einigen Monaten in Deutschland, selbst einen festen Erscheinungstermin gibt es noch nicht. Habt Ihr ein vollwertiges 3DS-Modell bereits in der USK, um die Spiele zu testen?

Felix Falk: Ja, das haben wir. Die Publisher statten uns sehr früh mit der entsprechenden Hardware aus, da wir die Spiele sonst ja nicht prüfen könnten.

PlanetDS.de: Sicherlich unterliegen die Details der Geheimhaltung. Aber könnt Ihr dennoch eine kurze Vorschau bezüglich eurer 3DS-Erfahrungen geben? Wie spielen sich "Die Sims 3" und "Gardens" für den 3DS?

Felix Falk: Wir können hier aus Gründen der Geheimhaltung wirklich nichts sagen. Aber ich verrate sicherlich nicht zu viel, wenn ich sage, dass die Sichter und das Gremium bei Prüfungen mit dem 3DS auch viel Spaß hatten.

PlanetDS.de: Der Nintendo 3DS verfügt nicht nur über wesentlich ausgefeiltere Grafikpower als sein Vorgänger, der 3D-Effekt soll den Spieler auch näher ins Geschehen einbeziehen. Was glaubt Ihr: Wird diese 3D-Technik gerade bei Shootern oder Prügelspielen eine strengere Bewertung eurerseits zur Folge haben?

Felix Falk: Für die Prüfung und Alterskennzeichnung von Computerspielen sind die 16 Bundesländer verantwortlich, die zwei Ständige Vertreter benannt haben, die den Vorsitz in den Prüfungen innehaben und das Alterskennzeichen durch einen juristischen Verwaltungsakt erteilen und letztlich die Verantwortung tragen.

Jürgen Hilse, Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden: Die Sachverständigen, die über eine Altersfreigabe beraten, haben natürlich die Aufgabe, das Spiel nicht nur im Hinblick auf einzelne Szenen, sondern auch in seiner Gesamtheit zu berücksichtigen, und hierzu gehört natürlich auch die Frage, wie ein Spielinhalt angeboten wird. Insofern lässt sich diese Frage nicht generell beantworten.

Es kann sein, dass die dreidimensionale Darstellung einem Spiel XY eine besondere Qualität verleiht, die im Hinblick auf die Altersfreigabe berücksichtigt werden sollte. Es kann aber genauso gut sein, dass der dreidimensionale Effekt keinen Einfluss auf das erteilte Kennzeichen hat.



Die Kollegen - PEGI & FSK

PlanetDS.de: Die USK ist ja auf Deutschland beschränkt, für den Rest von Europa gelten grundsätzlich PEGI-Wertungen. Findet ein Dialog zwischen der USK und der PEGI statt? Und macht man sich Gedanken darüber, wenn gewisse Spiele vollkommen unterschiedlich von den beiden Organisationen eingestuft wurden?

Felix Falk: Ein Dialog findet statt, denn es ist sehr spannend, bei welchen Kriterien es genau zu unterschiedlichen Bewertungen kommt. Allein das Beispiel Glücksspiel, bei dem PEGI regelmäßig höher einstuft als die USK, zeigt die unterschiedlichen Bewertungskriterien in den verschiedenen Ländern. Dass die Bewertungen unterschiedlich sind, hängt außerdem mit den verschiedenen Verfahren zusammen. Während bei PEGI ein fester Kriterienkatalog ausgefüllt wird, diskutiert in der USK ein Gremium und kommt dann mehrheitlich zu einer Entscheidung.



PlanetDS.de: Arbeitet Ihr in irgendeiner Hinsicht mit der FSK zusammen, die für Filme zuständig ist? Zum Beispiel, wenn es um Videospielverfilmungen wie "Resident Evil" oder aber Lizenzspiele zu Filmen geht?

Felix Falk: Es gibt zahlreiche Kooperation mit der FSK. Allerdings weniger bei der konkreten Prüfung von Filmen bzw. Spielen. Hier existiert jeweils eine homogene Spruchpraxis, die auch dadurch gewährleistet ist, dass mehrere Jugendschutzsachverständige sowohl bei der FSK als auch bei uns tätig sind.

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